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Rauchverbot: Am 1.Juli endet die Schonfrist für die Gastronomen.

Mit 1. Juli ist es vorbei mit der Schonfrist: Die Übergangsfrist des Tabakgesetzes endet. In allen Lokalen mit über 50 Quadratmeter Fläche darf das Rauchen dann nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt werden.

Nach den heftigen Diskussionen in den vergangenen Monaten haben sich laut Wirtschaftskammer "überraschend viele" Wirte zu einem Rauchverbot durchgerungen. Im Gesamtüberblick wird aber ein Großteil der Gaststätten das Rauchen weiter erlauben - zumindest in einem eigenen Extraraum.
 

Kleine Lokale selten rauchfrei

Von den rund 11.500 kleinen Lokalen unter 50 Quadratmetern, die frei zwischen dem Status als Raucher- und Nichtraucherlokal wählen konnten, entschieden sich drei Viertel gegen Rauchverbote.
Rund zwei Drittel der 70.000 heimischen Lokale seien größer als 80 Quadratmeter und verfügten seit jeher über mehrere Räume, so Thomas Wolf von der Wirtschaftskammer. 73 Prozent davon - etwa 33.000 Lokale - richteten einen Extraraum für ihre rauchenden Gäste ein.
 
 

Nicht alle Unklarheiten geklärt

Dennoch bleiben auch hier etliche rechtliche Unklarheiten. Laut Gesetz muss der Nichtraucherbereich mehr Plätze für Gäste bieten: Ist es zulässig, in einen kleineren Raum einfach mehr "Verabreichungsplätze" zu stopfen und damit die größere Fläche Rauchern zu widmen? Die Sitzordnung muss Sinn ergeben, heißt es dazu - eine Aussage mit viel Interpretationsspielraum.
Auch bei den Clubs und Discos herrscht teilweise noch Unklarheit, wie etwa die Plätze auf der Tanzfläche zu zählen sind. Abwarten und auf die ersten Gerichtsurteile warten, lautet da bei einigen Betreibern die Devise.
 
 

Sieben Prozent mit Ausnahmeerlaubnis

Von den etwa 14.000 mittelgroßen Betrieben mit 50 bis 80 Quadratmetern suchten laut Wirtschaftskammer fast alle um Umbauarbeiten an. Etwa 6.500 davon richteten laut jüngsten Umfragen tatsächlich ein Raucherzimmer ein bzw. beabsichtigen, das noch zu tun.

Gleich viele entschieden sich für ein Zigarettenverbot. Immerhin knapp sieben Prozent erhielten aus bau-, denkmalschutz- oder feuerbehördlichen Gründen eine Ausnahmeerlaubnis fürs Rauchen.
 
 

Schwierige Umbauten?

Nicht immer gestalten sich die Umbauten einfach. Eine Glaswand darf etwa nicht irgendwo eingezogen werden: Trennt sie die Schank von den Fenstern ab, legt die Behörde wegen der Arbeitsstättenverordnung ein Veto ein.
Schwierig wird es auch, wenn die Belüftung wegen einer Raumtrennung umgebaut werden muss. Damit steht dem Wirt ein qualifiziertes Genehmigungsverfahren mit vielen Amtswegen, einer Dauer von bis zu vier Monaten und ungewissem Ausgang ins Haus. Beim Öffnen darf Rauch in geringem Ausmaß ausdringen, aber Türen dürfen nicht ständig offen stehen. Nichtrauchern ist ein Gang durch Raucherräume - beim Betreten, dem Weg zur Toilette - zumutbar.
 
 

Was macht die EU?

Das große Fragezeichen - nicht nur für viele Wirte - ist die Haltung der EU: Viele Gastronomen hatten damit argumentiert, dass sie keine teuren Umbauten für eine Trennung des Lokals starten wollen, wenn die EU demnächst ein völliges Rauchverbot beschließt. Aus der österreichischen Politik hieß es zuletzt, der Trend gehe jedenfalls in diese Richtung.
 
 

Keine Kontrolleure

Bleibt die Frage, wie sehr das Gesetz kontrolliert wird. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) verschickte vergangene Woche einen Erlass mit einer Anleitung für Strafen an die Landeshauptleute.
Darin vorgesehen ist eine Berichterstattung an den Minister, wenn ein Verfahren ohne Verhängung einer Strafe beendet wird. Grundlegend bleibt die Exekution der Rauchverbote weiter den Bezirken und damit den Landesregierungen überlassen.

Ob eine Anzeige aber überhaupt zur Einleitung eines Verfahrens reicht, entscheiden weiterhin die Bezirke bzw. das Magistrat. Aus den Bundesländern heißt es zumeist, man verzichte auf aktive Kontrollen, sondern gehe nur Anzeigen nach.
 
 

Deftige Strafen

Bei Wiederholungstätern mahnt Stöger zu spürbaren Sanktionen mit zumindest einer Verdoppelung der vorigen Strafe bis hin zum Höchstmaß. Am generellen Strafrahmen für Wirte - bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro - ändert sich allerdings nichts. Auch wer als Gast verbotenerweise raucht, wird weiterhin bis zu 100 Euro, bei mehrmaligen Anzeigen bis zu 1.000 Euro bezahlen müssen.

Um uneinsichtigen Wirten zu Leibe zu rücken, drängt der Minister zu einer Befassung der Gewerbebehörde mit Betrieben, die immer wieder gegen das Verbot verstoßen. Diese könne bei hartnäckigen Fällen auch die Gewerbeberechtigung entziehen.

Bundesministerium für Gesundheit

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

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