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Sie sind hier:NewsNews 2011Spirometerasthma

Kennen Sie jemanden, dem seine Asthmaerkrankung nicht bekannt ist?

Unser Verwaltungsgerichtshof musste sich mit einem solchen Fall befassen:

Bei einem Beschwerdeführer wurden durch einen Polizisten Alkoholisierungssymptome, wie Alkoholgeruch, schwankender Gang, veränderte Sprache, enthemmtes Benehmen und leichte Bindehautrötung wahrgenommen. Zudem hat der Lenker auf Nachfrage des Organes angegeben, zwei bis drei Spritzer getrunken zu haben. Einem Alkotest stimmte der Lenker zu. Nur, diesem gelang es nicht, ein entsprechendes Blasvolumen aufzubringen, um den Test "erfolgreich" abschließen zu können. Nach fünf Blasversuchen beendete die Polizei die Amtshandlung und erstattete Anzeige wegen "Verweigerung des Alkoholtestes".
 

Das Beweisverfahren im Verwaltungsstrafverfahren ergab:
Der Beschwerdeführer leidet seit längerer Zeit an einem Spirometerasthma und kommt es bei forcierter Expiration jeweils nach zwei Sekunden zu einem Bronchialkollaps, sodass der Vorgang abgebrochen wird. Dem Proband war zum Zeitpunkt der Alkoholkontrolle nicht bekannt, dass er an Spirometerastma erkrankt war. Er war während der gesamten Amtshandlung ja gewillt, den Alkotest durchzuführen.

Dem Beschwerdeführer konnte somit nicht vorgeworfen werden, er habe sich geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen.

Der Bescheid wurde aufgehoben.

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Tot einer Unschuldigen

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