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Angemessene Entziehungszeit der Lenkerberechtigung

Beispiele

10 Monate
_bei einem Alkoholdelikt 2 1/2 Jahre nach der Begehung des letzten Alkoholdeliktes und mittlerweile erfolgten Androhung der Entziehung

12 Monate
_bei 3 Vergehen wegen Körperverletzung nach § 83 StGB und kurz nach rechtskräftiger Bestrafung eine weitere gleichartige Straftat
_bei schwerer Alkoholbeeinträchtigung sowie einem drei Jahre zurückliegenden Vorentzug über vier Wochen
_bei bloßem Widerstand gegen die Staatsgewalt

15 Monate
_bei Verkauf von mindestens 320 amphetaminhältige Exstasy-Tabletten innerhalb eines halben Jahres und Erwerb und Konsum derartiger Tabletten zwei Monate lang

21 Monate
_bei ungewöhnlich hohem Alkoholisierungsgrad, einem vierwöchtigen Vorentzug (drei Jahre zurückliegend) und mehrere Entziehungen, die bereits zwischen 14 und 17 Jahren zurücklagen
_bei einem Alkoholdelikt trotz mehrerer gleichartiger, zuvor begangener Delikte, wobei die letzte Entziehungszeit 12 Monate betrug

24 Monate/2 Jahre
_beim Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB

36 Monate/3 Jahre
_bei 5 früheren Entziehungen wegen Alkoholdelikten, wobei innerhalb der letzten 11 Jahre die LB insgesamt 5 Jahre lang entzogen war und knapp 4 Monate nach Ende der letzten Entziehung neuerlich ein Alkoholdelikt gesetzt wurde
_beim Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB
_bei einem Verbrechen nach § 28 Abs 2 und 3 Suchtmittelgesetz (Handel) und Vergehen nach § 27 Abs 1 SMG, wobei sich der bis dahin Unbescholtene bis zum Beginn der Entziehungsmaßnahme aus eigenem rund 14 Monate wohl verhalten hat

60 Monate/5 Jahre
_bei einem Alkoholdelikt nach vier Vorentziehungen wegen gleichartiger Delikte mit einem Gesamtausmaß von fünf Jahren innerhalb der letzten 10 1/2 Jahre

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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