Fzg-Lenker lässt sich nach "Alkofahrt" Blut von seinem Hausarzt abnehmen und von dort untersuchen. Gilt das als Gegenbeweis zum Alkomatergebnis?
Nein.
Der UVS Tirol hatte sich im Jahre 2003 mit dieser Thematik zu befassen. Die mit der Blutprobe des Berufungswerbers durchgeführte Blutalkoholanalyse ist kein gleichwertiges Beweismittel gegeüber dem Ergebnis der Atemluftuntersuchung. Das Blut war von einem nicht im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt abgenommen worden und zudem nicht von der Gendarmerie oder Polizei zum gerichtsmedizinischen Institut gebracht worden. Manipulationen hätten somit nicht ausgeschlossen werden können.






