Kann ein Fzg-Lenker, der nach einem Verkehrsunfall Schädel-Hirn-Verletzungen erlitt, die Tragweite seiner Zustimmung rechtsgültig erkennen?
Nein!
Der UVS Steiermark erkannte am 16.5.2000 mit Bescheid, dass dem nicht so ist. Die Verwertung einer Blutabnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehaltes setzt voraus, dass die betreffende person auch bei schweren Unfallverletzungen in der Lage war, die Zustimmung zur Blutabnahme zu erteilen, und sich dabei über die Verwendung des abgenommenen Blutes im Klaren gewesen ist.





