Kann eine Aufforderung über die Haussprechanlage rechtsgültig verweigert werden?
Ja!
Hier gilt der Grundsatz: wer verdächtig ist, ein Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu lenken, in Betrieb zu nehmen oder .... zu haben ist verpflichtet, sich einem Alkotest zu unterziehen.
Im konkreten Fall verweigerte der Lenker die Durchführung des Testes mit den Worten: "ich blase nicht, Sie werden von meinem Anwalt hören". Die Aufforderung erfolgte über die Haussprechanlage.
Rechtskräftige Bestrafung weden Verweigerung des Alkotestes.






