"Treten der Pedale" eines auf einem Ständer stehenden Motorfahrrades strafbar?
Der VwGH entschied, dass auch das Treten der Pedale eines auf einem Ständer stehenden Motorfahrrades durch eine Person, die sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, den Versuch (§ 8 Abs. 1 VStG, § 99 Abs. 5 StVO) der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO nach sich zieht, wenn sich diese Tätigkeit dazu eignet, den Motor in Gang zu setzen.






