Das Hinterrad des Fahrzeuges ist angekettet, ein Ingangsetzen des Motors durch Treten der Pedale nicht möglich. Trotzdem Strafbarkeit?
Soweit geht der VwGH nicht. Er entschied in dieser Rechtssache auf einen "absolut untauglichen Versuch", weshalb das Strafverfahren eingestellt wurde. (VwGH v. 24.02.1988, Zl.: 85/18/0137)






