Wird ein "einmaliges Eingreifen" von einem anderen bedienten Lenkrad (also vom Beifahrersitz aus) als "Lenken" gewertet?
Nein!
Der OGH entschied hiezu, dass ein einmaliges Eingreifen in das im Übrigen von jemand anderem bediente Lenkrad, um das Fahrzeug zu verreißen, nicht mit dessen Lenkung gleichzusetzen ist. Eine Rechtsprechung des VwGH steht aus.






