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1,2 bis 1,59 Promille

§ 99 Abs 1a StVO

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von € 1.200 bis € 4.400, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von zehn Tagen bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,2 g/l (1,2 Promille) oder mehr, aber weniger als 1,6 g/l (1,6 Promille) oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,6 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,8 mg/l beträgt.

 

Sonstige Sanktionen

Für alle FS-Klassen gilt:

  • Führerscheinentzug bzw. Lenkverbot für mindestens 4 (bisher 3 ) Monate, bei Unfall länger Verpflichtung zur Nachschulung
  • Verlängerung der Probezeit für Probeführerscheinbesitzer A, B, C, D und C1 (bis 7,5t)
  • Eingeschränkter oder fehlender Versicherungsschutz



Quelle: www.api.or.at/akis/texte/001/004/sankt%20verwaltunsstrafrecht.htm

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

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Tot einer Unschuldigen

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