1,2 bis 1,59 Promille
§ 99 Abs 1a StVO
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von € 1.200 bis € 4.400, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von zehn Tagen bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,2 g/l (1,2 Promille) oder mehr, aber weniger als 1,6 g/l (1,6 Promille) oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,6 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,8 mg/l beträgt.
Sonstige Sanktionen
Für alle FS-Klassen gilt:
- Führerscheinentzug bzw. Lenkverbot für mindestens 4 (bisher 3 ) Monate, bei Unfall länger Verpflichtung zur Nachschulung
- Verlängerung der Probezeit für Probeführerscheinbesitzer A, B, C, D und C1 (bis 7,5t)
- Eingeschränkter oder fehlender Versicherungsschutz
Quelle: www.api.or.at/akis/texte/001/004/sankt%20verwaltunsstrafrecht.htm





