Welche Ansprüche stehen dem Opfer zu?
Die wichtigsten Ansprüche im Überblick sind:
- Schmerzensgeld
- Rentenanspruch bei dauernder Invalidität des Opfers
- Verdienstentgang
- Ersatzanspruch für Arzt- und Pflegekosten, Medikamente etc.
- Ersatzanspruch für vermehrten Bedarf (zB Umbaukosten bei Gehbehinderung)
- Verunstaltungsentschädigung, wenn eine optische Verunstaltung zurückbleibt
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Reise- und Spesenkosten für Besuche der nächsten Angehörigen
- Ersatz der Sachschäden (Reparatur des KFZ, kaputte Kleidungsstücke etc.)
- auch der Sozialversicherungsträger kann die Krankenhaus- und Behandlungskosten vom Schädiger (bzw. dessen Versicherung) fordern