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Welche Ansprüche stehen dem Opfer zu?

Die wichtigsten Ansprüche im Überblick sind:

  • Schmerzensgeld

  • Rentenanspruch bei dauernder Invalidität des Opfers

  • Verdienstentgang

  • Ersatzanspruch für Arzt- und Pflegekosten, Medikamente etc.

  • Ersatzanspruch für vermehrten Bedarf (zB Umbaukosten bei Gehbehinderung)

  • Verunstaltungsentschädigung, wenn eine optische Verunstaltung zurückbleibt

  • Kosten für eine Haushaltshilfe

  • Reise- und Spesenkosten für Besuche der nächsten Angehörigen

  • Ersatz der Sachschäden (Reparatur des KFZ, kaputte Kleidungsstücke etc.)

  • auch der Sozialversicherungsträger kann die Krankenhaus- und Behandlungskosten vom Schädiger (bzw. dessen Versicherung) fordern

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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