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Bei den meisten Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel ist, sind die Folgen für den Alkolenker und die Opfer derart gravierend, dass in diesen Fällen ein Strafverteidiger sehr empfehlenswert ist. Entscheidend ist, dass der Verteidiger von Anfang an informiert wird und bereits bei der ersten Befragung durch die Polizei (wenn dies irgendwie möglich ist) dabei ist.

Zwingend vorgeschrieben ist ein Verteidiger aber nur in der Hauptverhandlung vor dem Schöffen- oder Geschworenengericht und vor dem Einzelrichter, wenn dem Beschuldigten ein Delikt zur Last gelegt wird, das mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist. Daneben gibt es noch andere Umstände bei denen ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben ist, wie zB. wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist oder in den Gerichtstagen vor dem OLG oder dem OGH.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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