Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

Die Höhe der Strafe ist von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig. Der Richter muss die Strafe aber innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Strafrahmen ansetzen, dabei sind alle Milderungs- und Erschwerungsgründe zu gewichten und zu berücksichtigen.

Einer der wichtigsten Milderungsgründe ist die Unbescholtenheit des Täters, also die Frage ob er bereits einmal straffällig geworden ist. Wenn ein Autolenker zB bereits einmal oder mehrfach wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalles verurteilt worden ist, dann ist dies als Erschwerungsgrund zu werten und die Strafe ist höher anzusetzen.

Zu den Milderungs- und Erschwerungsgründen siehe auch weiter unten.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

Vielleicht denken Sie nach diesem Video anders ...

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille Österreich
Berichten Sie von eigenen Erfahrungen oder fragen Sie andere über Themen, die Sie interessieren.

App. MeinLokal

MeinLokal

Kostenloses App für Android.
(in Kürze auch für iPhone erhältlich)