Rechtsstaatlichkeit.....
Nach Artikel 18 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) darf die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden.
Die wesentlichsten Bestimmungen für Führerscheinentzüge und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren, an die sich die staatlichen Behörden zu halten haben, finden sich
- im Führerscheingesetz
- in der Straßenverkehrsordnung und
- im Kraftfahrgesetz






