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Führerscheinentzug als Strafe?

Führerscheinentzug ist aus rechtlicher Sicht keine Strafe, sondern eine Maßnahme die von der Behörde zu verfügen ist, wenn die Voraussetzungen für das Besitzen einer Lenkerberechtigung im Sinne der Verkehrsicherheit nicht mehr gegeben sind. Daher hat ein Alkolenker nicht nur mit Führerscheinentzug oder einer anderen Maßnahme gemäß FSG (Führerscheingesetz), sondern auch mit einer Geldstrafe von der Bezirkshauptmannschaft (oder von einem Gericht, siehe nächster Punkt) zu rechnen!

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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