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Doppelbestrafung - Verwaltungsstrafe plus gerichtliche Verurteilung?

Nein, es gilt das sog. Doppelbestrafungsverbot.

Artikel 4. 7. ZP EMRK (Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) normiert das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht, dass niemand wegen desselben Sachverhaltes zweimal verfolgt und bestraft werden darf. Diese Doppelbestrafungsverbot gilt grenzüberschreitend, sodaß auch eine ausländische Behörd nicht eine zweite Strafe aussprechen darf.

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Tot einer Unschuldigen

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