Entscheidungsfreiheit bei der Bezahlung...
Nein, ein Wahlrecht gibt es nicht! Wer Geld hat muss zahlen, nur bei Uneinbringlichkeit (und ggf. nach exekutiven Zwangsmaßnahmen) wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.
Die jeweiligen Bestimmungen finden sich
- im Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) und
- der Exekutionsordnung (EO)






