Unmöglichkeit der Bezahlung...
Was tun, wenn Geldstrafe nicht bezahlt werden kann?
Wird eine Geldstrafe verhängt, so ist zugleich eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe dient dazu, im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe zu vollziehen. Diese Ersatzfreiheitsstrafe darf das Höchstausmaß der im jeweiligen Gesetz angedrohten Freiheitsstrafe nicht überschreiten und wenn keine Freiheitsstrafe angedroht und nicht anderes bestimmt ist, 2 Wochen nicht übersteigen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als 6 Wochen ist nicht zulässig. Die Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 37 Führerscheingesetz beträgt jedenfalls 6 Wochen.






