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Rechtsmittel

Führerscheinentzug und auch Geldstrafen müssen formell mittels Bescheid vorgeschrieben werden.


Ein solcher Bescheid wird innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, d.h. er ist danach nicht mehr bekämpfbar. Jeder Bescheid kann daher nur innerhalb von zwei Wochen (nicht wie bei gerichtlichen Zahlungsbefehlen vier Wochen) mittels einer Berufung/Einspruch bekämpft werden.

Ob eine Berufung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, ob die Behörde die gesetzlichen Bestimmungen richtig angewandt hat, alle notwendigen Beweise aufgenommen wurden, die Höhe der Strafe angemessen ist, etc..

Holen Sie ggf. rechtzeitig eine Rechtsauskunft ein, die Sie auch gerne mittels Kontaktformular auf dieser Website kostenlos in Anspruch nehmen können.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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