Rechtsmittel
Führerscheinentzug und auch Geldstrafen müssen formell mittels Bescheid vorgeschrieben werden.
Ein solcher Bescheid wird innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, d.h. er ist danach nicht mehr bekämpfbar. Jeder Bescheid kann daher nur innerhalb von zwei Wochen (nicht wie bei gerichtlichen Zahlungsbefehlen vier Wochen) mittels einer Berufung/Einspruch bekämpft werden.
Ob eine Berufung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, ob die Behörde die gesetzlichen Bestimmungen richtig angewandt hat, alle notwendigen Beweise aufgenommen wurden, die Höhe der Strafe angemessen ist, etc..
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