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Schmerzensgeld für Trauerschäden bzw. seelischen Schmerz

Der OGH billigt den nahen Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährte oder Kinder) den Ersatz des Seelenschmerzes aufgrund der Todesfolgen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Schädiger (Unfalllenker) zu. Erreicht der seelische Schmerz Krankheitswert, so kommt auch Schadenersatz wegen Körperverletzung in Betracht.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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