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Zivilrechtliche Folgen - was nun?

Damit sind alle Ansprüche der Geschädigten gemeint, die vor den Zivilgerichten (Bezirks- oder Landesgerichten) durchgesetzt werden können. Diese Ansprüche sind vom Schädiger (Unfalllenker) zu bezahlen; wie zB. Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Körperverletzungen oder Ersatz von Sachschäden etc.. Die Besonderheit bei Verkehrsunfällen ist, dass immer eine (Pflicht-) Haftpflichtversicherung vorhanden ist, die für diese Schäden aufkommt bzw. mit dem Unfallenker und dem Fahrzeughalter solidarisch haftet. (Was die Aufteilung der Schäden zwischen Versicherung und Unfallenker betrifft, siehe nächster Punkt.)

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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