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Folgen dauernder Invalidität:


Bei dauernder Invalitität hat das Opfer einen Anspruch auf eine Rente im Ausmaß des konkreten Verdienstentganges. Das Opfer erhält seinen (derzeitigen und zukünftigen) Verdienstentgang in Form einer Rente ersetzt, dh. alles was ihm durch die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit entgeht. Selbst wenn die geminderte Erwerbsfähigkeit momentan noch zu keinem konkreten Verdienstentgang geführt hat, besteht bei dauernder Invalidität ein Rentenanspruch (sog. abstrakte Rente). Voraussetzung ist allerdings, dass ein Dauerschaden feststeht und eine Einkommensminderung in Zukunft wahrscheinlich ist.

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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